Amtslaien stellen sich über andere Laien



Für sich nehmen die Amtslaien das in Anspruch, was sie den geweihten Personen, Bischöfen und Papst absprechen. Denn obgleich sie absolute Gleichheit der Laien mit den Geistlichen postulieren, sich auf das gemeinsame Priestertum aller Getauften berufen, stellen sich die sog. Laienvertreter über andere Laien, wenn sie in deren Namen agieren, obwohl diese doch selbst an der Sendung der Kirche, „kraft Taufe und Firmung am königlichen Priestertum“ teilhaben. Es wird behauptet: „Allen Christen ist also die ehrenvolle Last auferlegt, mitzuwirken, dass die göttliche Heilsbotschaft überall auf Erden von allen Menschen erkannt und angenommen wird. In besonderer Weise geschieht das auch in den katholischen Laienräten durch den Empfang der Charismen des Heiliges Geistes als besondere Gabe der Mitwirkung und Mitverantwortung“ (Homepage Laienapostolat Regensburg). Der Domainbetreiber dieser Seite, Johannes Grabmeier, reagierte enttäuscht, nachdem er bei den letzten Pfarrgemeinderatswahlen erneut gescheitert ist. Er meinte gegenüber der (Kath.net 15.03.06) „Mittelbayerischen Zeitung“, dass er zur „bitteren Erkenntnis“ komme, „dass es von den Verbliebenen in der Amtskirche weniger gern gesehen wird, dass Christen sich mündig um ihre Kirche kümmern“. Damit räumt er ein, dass die Mehrheit der Katholiken nicht, wie es üblicherweise von den „Wir sind Kirche“ –Agitatoren behauptet wird, deren Ansichten teilt und unterstützt, sondern sich im Gegenteil ausdrücklich davon distanziert und von diesen Leuten nicht vertreten werden will.

Dennoch hält er sich, ebenso wie der ehemalige Regensburger Diözesanratsvorsitzende Fritz Wallner, für unentbehrlich und glaubt immer noch das „Laienapostolat in der Diözese unterstützen und fördern“ zu müssen. Das bedeutet nichts anderes als, dass diese Eiferer in Laiengremien z.B. Pfarrgemeinderäten, denen sie Beratung anboten, weiterhin Stimmung gegen Papst, Bischöfe und Kirche machen wollen. So gibt es auf der Internetseite des Vereins „Laienverantwortung Regensburg e.V.“ von Prof. Dr. J. Grabmeier, Deggendorf einen „Aufruf zur PGR-Wahl des Aktionsb. Laienapostolat III“: Wir empfehlen daher - entweder stillschweigend oder mit deutlicher Erklärung - die alten Rechte und die alte Arbeitsweise des PGRs nach der Satzung von 2001 beizubehalten und sich eigenständig für die Kräfte des Laienapostolats einzusetzen (z.B. auf Blatt 46 der Kopiervorlage).

Neben dem Vorsitzenden dieses Vereins Grabmeier und dem ehemaligen Diözesanratsvorsitzenden Wallner hetzte Prof. Hans Maier, der sich selbst skrupellos ohne basisdemokratische Legitimation jahrelang an die Spitze des ZdKs setzte, bei einer Veranstaltung zum 40-jährigen Bestehen der Pfarrgemeinderäte im Bistum mit einem Seitenhieb auf Bischof Gerhard Ludwig Müller: „Die Diözesanräte hätten sich in jahrzehntelanger Praxis bewährt. Auch wenn sie selbst keine demokratischen Strukturen habe, existiere die Kirche doch in einem demokratischen Umfeld. Wolle sie präsent sein und bleiben, müsse sie dieses demokratische Umfeld berücksichtigen. Gewählte Räte abzusetzen, indem man ihre Gremien auflöse, schaffe unberechenbare Verhältnisse und stets mögliche Willkür“ (vgl. DA 09.12.08). Diese Kritik wies das Bistum zurück: ‚Obwohl Maier laut Bischöflicher Pressestelle die pastorale Situation im Bistum Regensburg nicht kenne, fälle er darüber unzutreffende Urteile und stütze sich dabei „blind auf die Diffamierungsparolen einer kleinen Randgruppe von bekannten Querulanten“’, (DA 12.12.08).

„Hintergrund des Konflikts zwischen dem Regensburger Bischof und dem Diözesanratsvorsitzenden Fritz Wallner ist dessen Weigerung, die Änderung der Satzungsordnung für Pfarrgemeinderäte durch Bischof Müller zu akzeptieren. Wallner hatte bereits vor seiner Wahl zum Diözesanratsvorsitzenden versucht gezielt Stimmung gegen den Ortsbischof zu machen. Im Januar 2003 schrieb er an den damaligen Kurienkardinal und Präfekten der Glaubenskongregation Joseph Ratzinger, und forderte ihn auf, sich für die Ernennung eines neuen Bischofs für Regensburg einzusetzen. Nachdem sein Brief nicht beantwortet wurde, richtete er am Karfreitag 2003 ein zweites Schreiben an den Kardinal, mit dem er sein Ansinnen wiederholte. Im November 2003 trat er an die Spitze des Diözesanrats. Seitdem schwelte der Konflikt. Wallner weigerte sich hartnäckig die Amtsbefugnisse des Bischofs zu akzeptieren“ (DT 16.07.05). Er schüre, so Generalvikar Gegenfurtner, „Emotionen gegen den Bischof, die der sachlichen Auseinandersetzung im Wege stünden“ (DA 11.07.05).

„Gegen eine von der Diözese erwirkte einstweilige Verfügung, wonach sich Fritz Wallner u. a. nicht mehr öffentlich als „Vorsitzender des Diözesanrates“ bezeichnen durfte, hat der ehemalige Diözesanratsvorsitzende Widerspruch eingelegt. Anfang 2007 machte er vor dem Landgericht Hamburg einen Rückzieher. Wallner hatte juristische Ratschläge aus den Reihen des Zentralkomitees der deutschen Katholiken erhalten. Sein Münchner Anwalt Olaf Tyllack ist Mitglied des ZdK und stellvertretender Vorsitzender des Bundesvorstands von „Donum vitae“. Auch die Regensburger Kirchenrechtlerin Sabine Demel, ebenfalls Mitglied des ZdK, hatte die Aufhebung des Diözesanrats im Bistum Regensburg fälschlicherweise als „ungültig“ bezeichnet. Beobachter werten den Rückzieher Wallners daher auch als Folge juristischer Inkompetenz in den Reihen des Zentralkomitees der deutschen Katholiken. Bereits im März 2006 hatte die zuständige Kleruskongregation in Rom die Rechtmäßigkeit der Neuordnung des Laienapostolates im Bistum in einem Dekret inhaltlich und formal bestätigt“ (DT 03.02.07). ‚Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Hans-Joachim Meyer, kritisierte einen Brief der Kleruskongregation. Bereits darin hatte der Chef der Kurienbehörde, Kardinal Dario Castrillon Hoyos, Müller seine Anerkennung für die Neustrukturierung ausgesprochen (DT vom 10. Dezember). "Die Katholikenräte sind eine deutsche Einrichtung", unterstrich Meyer dazu, deshalb müsse man sich von der Stellungnahme aus Rom auch nicht betroffen fühlen. Nach Angaben der "Süddeutschen Zeitung" äußerte Meyer, in Rom sei "niemand zuständig" für die deutschen Katholikenräte, zum anderen "weiß der Schreiber dieses Textes nichts von der deutschen Situation". Das allgemeine Kirchenrecht greife hier nicht’ (DT 13.12.05).

Auch ZdK-Generalsekretär Stefan Vesper äußerte erneute Kritik „an dem am 10. März von der vatikanischen Kleruskongregation erlassenen Dekret, das der Regensburger Rätereform eine völlige Übereinstimmung mit dem Kirchenrecht bescheinigt“ (DA 30.03.06). Der frühere Präsident des ZdK, Hans Maier, hat die deutschen Bischöfe zu einer „klaren und deutlichen“ Äußerung im Streit um die Laienrechte im Bistum Regensburg aufgefordert. Es gehe um grundlegende demokratische Mittel in der Kirche, um Anerkennung geltenden Rechts und um Rücksicht, sagte Maier am Mittwoch vor der ZdK-Vollversammlung in Saarbrücken. Er unterstrich, das Vorgehen des Regensburger Bischofs Gerhard Ludwig Müller wäre im weltlichen Recht gänzlich unakzeptabel. „Würde das in der Kirche einreißen, wären Treu und Glauben rasch verloren, und allgemeines Misstrauen würde sich ausbreiten angesichts unberechenbarer Verhältnisse und stets möglicher Willkür“, so der frühere bayerische CSU-Kultusminister unter starkem Applaus der meisten Delegierten. Der frühere ZdK-Chef rief die Bischöfe zu einer „für uns alle hilfreichen gemeinsamen Stellungnahme“ auf. Wer selbst – wie Müller – die Kollegialität missachte, „hat nicht den Anspruch, dass die anderen sich an die Kollegialität des Schweigens halten“’ (DT 27.05.06), hetzte er. ‚Der langjährige Vizepräsident des Zentralkomitees der Katholiken, Walter Bayerlein, erklärte, er halte einen „Weg der Biegsamkeit und Beugsamkeit“ im Verhältnis der Laien zu den Bischöfen für verhängnisvoll. Landtagspräsident Alois Glück betonte, die Debatte um die Rolle der Laien in der Kirche müsse geführt werden, „nicht nur um unser selbst willen, sondern um der Kirche willen“. Dabei gelte es, „falsche Solidarisierungen unter den Bischöfen“ zu vermeiden’ (DA 13.11.06).

Zu Recht, wie wir meinen, stellt der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller in einem Interview klar:

„Die Laien, die in Vereinen und Verbänden oder der Pfarrei mitarbeiten, sind nicht durch die Wahl autorisiert, sondern durch ihre Taufe und Firmung. Durch ihre Mitgliedschaft in der Kirche können sie überall das tun, was ihnen aufgrund ihrer Sendung zukommt. Deshalb hat der Laie, der in den Pfarrgemeinderat gewählt worden ist, dem nichts voraus, der nicht gewählt worden ist. Es gibt keine „Ober“- oder „Unterlaien“, sondern hier besteht eine Gleichheit aller vor Gott im Auftrag, aber eben nur in der unterschiedlichen Sendung. Laienräte sind nicht die Interessenverwalter der Gruppen, denen sie zugehören“ (DT 17.11.05).

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