Das Nichthandeln der deutschen Bischöfe



Nicht so bei der katholischen Kirche in Deutschland! Da wird ein Verein bewusst und vorsätzlich außerhalb der Kirche, das Kirchenrecht gestellt, ist also illegitim und handelt im Namen der Kirche, nämlich im Namen ihrer Glieder - der katholischen Laien -, gegen Gottes Gebote, die Lehre der Kirche, gegen die ausdrückliche Weisung des Papstes. Wie kann von katholisch geprägtem Verein gesprochen werden? Davon, er sei mitten in der Kirche? Was hat dieser Verein auf Katholikentagen zu suchen? Warum lässt dies die Kirche zu? Warum schützen die Bischöfe die Laien nicht vor diesem Missbrauch? Warum grenzen sie die Kirche nicht ausdrücklich durch entschiedenes konkretes Handeln - nicht nur verbal - von diesem destruktiven Verein ab? Warum sehen sie zu und helfen mit, wie ihre eigene Autorität in Zweifel gezogen und untergraben wird?

Dies ist ein unglaublicher Vorgang, da kann man sich als Laie nur noch staunend an die Stirn greifen. Aber, da die deutschen Bischöfe selbst „jahrelang in das unheilvolle Abtreibungsgeschehen“ (Kardinal Meisner, Kolping Intern Dezember 2000), involviert waren, haben sie weder den Mut noch den Willen ernsthaft gegen das ZdK, das Landeskomitee der Katholiken und DV-Mitglieder in anderen Laiengremien vorzugehen. Für ihre verbalen „Klarstellungen“ ernten sie von den Amtslaien nur den Verweis darauf, dass Donum Vitae nichts anderes als das tut, „was fast alle deutschen Bischöfe über viele Jahre für richtig gehalten haben“ (FAZ 17.11.2000) und „Da führen Laien fort, was Bischöfe jahrelang selbst getan haben… Doch nach einigen Jahren wird diesen Laien von den Bischöfen vorgeworfen, dass sie sich mit ihrem Einsatz für die Schwangerschafts-Konfliktberatung im staatlichen System außerhalb der Kirche befinden.“ (Prof. Sabine Demel Donum Vitae: eine Vereinigung außerhalb der Kirche? Aus: Anzeiger für die Seelsorge 9/2007). Der kirchenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Kues fragte: "Wieso kann das verwerflich sein, was fast alle deutschen Bischöfe seit fünf Jahren bis auf den heutigen Tag für richtig gehalten haben?" (Tagesspiegel 8.11.2000) Oder wie es Bischof Kamphaus in seinem Brief vom 9.10.01 an uns ausdrückt: „Was fünf Jahre möglich war, kann doch über Nacht so falsch nicht geworden sein.“ Nach dieser Logik müsste die Erde noch heute als flach, das Weltsystem geozentrisch gelten. Galileo Galilei wäre von Papst Johannes Paul II. zu Unrecht rehabilitiert worden. Nach diesem Prinzip wären Hexenprozesse und -verbrennungen richtig, müsste die Inquisition noch heute stattfinden. Was Jahrtausende die große Mehrheit der Gelehrten übereinstimmend mit der Kirche für richtig hielt, über Jahrhunderte aus Überzeugung von Kirche und Staat getan (verbrochen!) wurde, „kann doch über Nacht so falsch nicht geworden sein.“ So müssten Irrtümer beibehalten, falsches Handeln für immer festgeschrieben werden. Aber was man für richtig hält, kann sich auch als falsch erweisen und was falsch ist, von Anfang an falsch war, muss korrigiert werden und wird auch nicht dadurch richtig, dass es nun andere tun.

Als einziger der deutschen Oberhirten verurteilte Erzbischof Dyba Abtreibungen nicht nur verbal, sondern gab schon lange bevor der Heilige Vater seine Weisung an das Episkopat erteilen musste, mit Wort und Tat Zeugnis für Gottes Gebote und die Haltung der katholischen Kirche, indem er die umstrittenen Scheine ab 1993 nicht mehr ausstellen ließ. Mit einem "Mea Culpa" der deutschen Bischöfe, dem Eingeständnis in dieser Sache falsch gehandelt zu haben, hätte ein guter Neuanfang in eindeutiger und einmütiger Haltung mit der katholischen Weltkirche, an der Seite des Papstes gelingen können. Dies hätte sich als ein Segen für die Kirche erwiesen. Doch nach dem großen „Mea Culpa“ von Papst Johannes Paulus am 12. März 2000 legte zwar Bischof Bode auch ein Schuldeingeständnis für historische Schuld der Kirche ab und Erzbischof Thissen kritisierte, wohl nicht ganz auf dem neuesten Stand:

„Es gebe Situationen, in denen letztlich Eindeutigkeit gefordert sei und nicht Diplomatie, … mit Blick auf das Verhalten von Papst Pius XII. und deutscher Bischöfe während der Hitler-Diktatur. Die Kirche sei zu gutgläubig gegenüber den Nazis gewesen“ (DT 18.11.04),

aber für die aktuelle eigene Schuld konnte sich leider niemand des deutschen Episkopats zu einem „Mea Culpa“ und einer Bitte um Vergebung durchringen.

So sind die Bischöfe zu befangen um wirklich frei im Umgang mit den Laiengremien und Donum Vitae zu sein. Deshalb blieben: ‚Die wiederholten Forderungen Roms, dass DV-Mitglieder nicht in kirchlichen Gremien tätig sein dürfen, (.) bisher ohne jede Konsequenz, ebenso wie die Aufforderung der „Laien-Instruktion“ von 1997, dass örtlich gewachsene Strukturen dem geltenden Kirchenrecht angepasst werden müssten. Es könne keine „Parallelorgane“ geben, die den vom Recht vorgesehenen Organen „die ihnen eigene Verantwortung entziehen“’ (DA 24.03.06).

‚Alois Glück hält es für unumgänglich, dass die deutschen Bischöfe rasch mit den Laiengremien in Deutschland klären, ob diese in ihrer bisherigen Form rechtmäßig seien. Sollten die Bischöfe zu einem anderen Schluss kommen, dann stelle sich allerdings die Frage, warum Rom dann über viele Jahre hinweg die deutsche Praxis vorbehaltlos akzeptiert habe, sagt Glück. Glück ist Mitglied im Landeskomitee der Katholiken in Bayern und im Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK). … Anlass für Glücks Äußerungen ist ein Dekret der vatikanischen Kleruskongregation vom 10. März. Darin wurde die vom Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller veranlasste Neuordnung seiner diözesanen Räte für rechtens erklärt, ein Einspruch gegen die Neuregelung wurde abgelehnt. Sein Urteil zu der Regensburger Reform stützt Kurienkardinal Dario Castrillon Hoyos unter anderem auf das Argument, die für das deutsche Rätesystem maßgeblichen Beschlüsse der Würzburger Synode (1971 bis 1975) seien durch die Neufassung des weltweiten Kirchengesetzbuches von 1983 aufgehoben. Laut Glück gibt es in der katholischen Kirche Deutschlands aber „massive Zweifel“ bezüglich der Gültigkeit dieser Aussage’ (DA 10.04.06).

Der langjährige Vizepräsident des Zentralkomitees der Katholiken, Walter Bayerlein, erklärte, er halte einen „Weg der Biegsamkeit und Beugsamkeit“ im Verhältnis der Laien zu den Bischöfen für verhängnisvoll. Landtagspräsident Alois Glück betonte, die Debatte um die Rolle der Laien in der Kirche müsse geführt werden, „nicht nur um unser selbst willen, sondern um der Kirche willen“. Dabei gelte es, „falsche Solidarisierungen unter den Bischöfen“ zu vermeiden’ (DA 13.11.06).

Das ZdK hat ganz andere Pläne als die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Laiengremien: ‚In der Nachlese zum 97. Deutschen Katholikentag fällt ein Wunsch des ZdK-Präsidenten Meyer auf. Er hofft auf ein Pastorales Zukunftsgespräch zwischen Bischöfen, Priestern und Laien in Deutschland. … Welche Punkte Gegenstand eines Zukunftsgesprächs sein könnten, ist auf einem auf der Homepage des ZdK publizierten Entwurf nachzulesen: ein neues Leitbild für das Verhältnis von Priestern und Laien, Förderung von Wortgottesdiensten und Mahlfeiern, „eucharistische Gastfreundschaft“ und die Aufgaben der Frauen in der Kirche, „weil die Verweigerung der Frauenordination einen Widerspruch zu unserer Grundauffassung von der Gleichheit von Mann und Frau darstellt“’ (DT 31.05.08). Womit sich der Kreis zur amtlich festgestellten Kirchenferne der Kirchenvolksbewegung „Wir sind Kirche“ schließt.



Es ist schon erstaunlich, wie sich die Bischöfe von diesen Leuten, die zwar behaupten hinter der Lehre der Kirche zu stehen, aber durch ihre Praxis das Gegenteil beweisen, öffentlich demütigen und herabwürdigen lassen, ohne dagegen einzuschreiten. Denn obwohl Kardinal Karl Lehmann bereits 2003 erklärt hatte: eine Doppelfunktion sei nicht erwünscht, geschieht nichts. „Lehmann hatte seinerzeit einen Brief des damaligen Präfekten der römischen Glaubenskongregation und heutigen Papstes Benedikt XVI., Joseph Ratzinger, erhalten. Darin wurde Lehmann indirekt aufgefordert, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter von donum vitae aus allen kirchlichen Gremien auszuschließen. Lehmann hatte den Brief seinerzeit als nicht dramatisch bezeichnet. Er schreibe keine disziplinarischen Maßnahmen vor“ (DA 28.06.06). Ohne Weisung und Vorschriften handeln deutsche Bischöfe offensichtlich nicht, sie sind zu feige dazu, weil sie die an den Schaltstellen der Macht sitzenden Amtslaien fürchten. So hebt das Katholische Büro Bayern erneut hervor: „Disziplinarische Maßnahmen stünden nicht im Focus des Briefes der Glaubenskongregation“ (20.03.07). Wie die Bischöfe in ihren Diözesen nun konkret vorgehen wollen, ist noch unklar, heißt es im Schwarzwälder Boten: „Das Katholische Büro Bayern soll im Auftrag der Bischofskonferenz bis zum Herbst ein Konzept entwickeln“, (Schwarzwälder Bote 24.03.07). Aber bis heute wurde kein derartiges Konzept bekannt, offenbar will man die Aufforderungen der Glaubenskongregation wieder ignorieren.

Das Nichthandeln des Episkopats ist ein Verrat an den Laien, die in Übereinstimmung mit der kirchlichen Lehre, Bischöfen und Papst ihren Glauben leben, sich nicht entmündigt und bevormundet als Gegenposition instrumentalisieren und missbrauchen lassen wollen. Unsere wiederholten Bitten an die DBK und Orts-Bischöfe in Briefen und Leserbriefen dem ZdK die Anerkennung im Sinne des Konzildekrets Nr. 26 zu entziehen und die Gelder zu streichen wurden leider ignoriert. Selbst die Diözese Regensburg, die wegen des von ZdK-Präsident Meyer gegen Bischof Gerhard Ludwig Müller wiederholt erhobenen Vorwurfs des „offenen Rechtsbruchs“, die Zahlungen einstellte, hat, obwohl dieser Vorwurf nie zurückgenommen wurde, diese Zahlungen wieder aufgenommen.

Prof. Spieker resümiert: Der Konflikt um die nachweispflichtige Schwangerschaftskonfliktberatung hat die katholische Kirche in Deutschland bis heute gelähmt. Selbst in den Diskussionen um die Spätabtreibungen, das Embryonenschutzgesetz und die Stichtagsregelung im Stammzellgesetz ist sie kaum präsent (DT 24.03.07). Der Streit um „donum vitae“ ist auch mit dem Brief von Kardinal Levada vom 12. Februar 2007 nicht an sein Ende gelangt. Dieser Streit liegt wie Mehltau auf der katholischen Kirche in Deutschland. Er lähmt sie in ihrem Einsatz für eine Verbesserung des Lebensschutzes. Bischofskonferenz und ZdK haben wenig Interesse, die wachsende Lebensrechtsbewegung in Deutschland zu unterstützen; deren Engagement scheint ihnen im Gegenteil eher peinlich zu sein. Immer wieder sehen sich die Mitglieder der Lebensrechtsgruppen als „sogenannte Lebensschützer“ diffamiert (DT 12.06.08). Ein Versuch von Bischof Walter Mixa, im Rahmen der Bischofskonferenz nach dem Vorbild der USA ein Pro-Life-Sekretariat einzurichten, scheiterte ebenfalls. Der Vorschlag sei, so berichtete Bischof Mixa bei der Jahrestagung der Juristen-Vereinigung Lebensrecht am 5. Mai 2006 in Köln, vom Ständigen Rat der Bischofskonferenz nicht aufgegriffen worden ( DT 12.06.2008). Zu Recht meint Professor Manfred Spieker: Was allen Christen in Deutschland – Bischöfen, Zentralkomitee der deutschen Katholiken, Verbänden und „Donum vitae“ – Not tut, um das Evangelium des Lebens in der deutschen Gesellschaft wieder mehr leuchten zu lassen, ist nicht Anpassungsbereitschaft, sondern Nonkonformismus, Nüchternheit, Verblüffungsresistenz und die Bereitschaft, sich nicht in die eigene Tasche zu lügen, sondern der gegenwärtigen Realität ins Auge zu sehen (DT 24.03.2007).

Weder aus der Bibel noch aus anderen Quellen ist zu entnehmen, dass es Laien gestattet sei über andere Getaufte und Gefirmte zu verfügen, indem sie in deren Namen agieren und eigene Ziele verfolgend von der Lehre der Kirche abweichende eigene „Lehrmeinungen“ verbreiten oder gar die „Kultur des Todes“ fördern. Wir wollen uns dagegen wehren und darum kämpfen, dass sich das Zentralkomitee, sowie andere Laienorganisationen, nicht weiterhin automatisch der Glieder der Kirche bedienen können. Wir fordern, dass sie nicht gegen ihren Willen in ihrem Namen gegen den Papst und die Kirche agieren oder nach eigenem Ermessen und politischem Kalkül die Lehre der Kirche und das Kirchenrecht auslegen, verfälschen und öffentlich verbreiten dürfen, ohne dass ihnen jemand Einhalt gebietet.

Da ohne Eingreifen Roms von den Bischöfen in Deutschland, wie schon beim Ausstieg aus der staatlichen Schwangerschaftskonfliktberatung, ein Durchgreifen nicht zu erwarten ist, appellieren wir an die Glaubenkongregation, die Kleruskongregation und Papst Benedikt XVI. dafür zu sorgen, dass die Autonomie und die Rechte der Katholiken in Deutschland nicht weiterhin durch Amtslaien, die nach wie vor Papst und Bischöfen die Stirn bieten, eingeschränkt werden dürfen, damit sie ihre Sendung, wie es ihnen Kraft Taufe und Firmung obliegt, selbst wahrnehmen können. Deshalb wäre es sehr hilfreich anzuordnen, dass den Laiengremien die Anerkennung im Sinne des Konzilsdekrets Nr. 26 entzogen wird und die kirchlichen Gelder gestrichen werden. Durch ihr kirchenschädigendes Gebaren haben sie diese Anerkennung verwirkt und das in sie gesetzte Vertrauen verspielt. Wir bitten inständig, die inakzeptable Situation in Deutschland zu überprüfen und dem Missbrauch, der Instrumentalisierung, Entmündigung und Bevormundung der katholischen Laien in Deutschland durch die Amtslaien ein Ende zu setzen.



Wenn nun das Ganze so umfangreich und die Aufzählungen so zahlreich geworden sind, dann deshalb, damit zum einen ersichtlich wird, dass es sich nicht einfach um Unterstellungen und Behauptungen handelt. Zum anderen, dass es sich nicht nur um gelegentliche Entgleisungen (Meinungen) Einzelner handelt, sondern dass das destruktive Verhalten der Laiengremien insgesamt - ausgehend von den eitlen machtbewussten Spitzen der Laienkomitees bis zu manchem Pfarrgemeinderat - über Jahre hinweg, dokumentiert werden sollte.

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