Laienapostolat wird missbraucht für eigene dem Zeitgeist angepasste Lehren



Wir möchten nun zu der Frage nach dem Apostolat der Laienorganisationen kommen. Unserer Meinung nach versteht man unter apostolischem Verhalten die Lehre Christi, die Lehre der Kirche zu verkünden und umzusetzen. So wie die Apostel die Lehre des Herrn verkündet und umgesetzt haben ohne eigenmächtige Änderungen und Zugeständnisse vorzunehmen. Das von Politikern dominierte ZdK aber beruft sich auf das Laienapostolat und verkündet seine eigene, dem Zeitgeist angepasste Lehre. Man verweist dabei auf Machbarkeit und politische Durchsetzbarkeit und veröffentlichte sogar eine Kritik führender CDU-Politiker an den Bischöfen (DA 18.11.2000).

So werden die einfachen Laien für partei- und machtpolitische Interessen benutzt. Politiker erkaufen sich durch Zugeständnisse, die nicht der Lehre der Kirche entsprechen, die Stimmen von Atheisten, Heiden und nur nominellen Christen. Warum schreitet die Kirche nicht dagegen ein? Prof. Spieker schreibt: ‚Auch das ZdK selbst identifizierte sich zunehmend mit der Beratungsregelung und pries sie als die bessere Alternative sowohl zur Indikationenregelung als auch zur Fristenregelung. Es sei „verantwortungslos“, schrieb der Leiter der Arbeitsgruppe Kirche und Gesellschaft im Generalsekretariat des ZdK, in den „Salzkörnern“, einem Mitteilungsblatt des Zentralkomitees, „die Beratungskonzeption in Frage zu stellen, ...weil derzeit keine im Sinne eines effektiven Lebensschutzes realisierbare Alternative im Blick ist.“’ (DT 12.06.08). Sogenannte christliche Politiker, die zugleich ZdK- und DV-Gründungs-Mitglieder sind, u. a Bernhard Vogel, Annette Schavan, Erwin Teufel, fragen: Was habt ihr für ein Amtsverständnis? Prominente Unionspolitiker stützen das Konzept von Donum Vitae gegen die Bischöfe:

„Obwohl Abtreibung Unrecht bleibt, hat der Staat unter bestimmten Bedingungen auf Strafsanktionen verzichtet, wenn eine vom Staat anerkannte Beratung erfolgt. Diese weltweit singuläre Regelung verhilft unbestritten mehr ungeborenen Kindern zu Leben als die unbedingte Beibehaltung der Strafe oder die reine Fristenlösung, die in unseren Nachbarländern in der Regel gilt.“ (FAZ v. 17.11.2000).

Dies behaupten sie, obwohl sie genau wissen, dass die Schwangere die Beratungsbestätigung auch dann erhält, wenn „sie die Gründe, die sie zum Schwangerschaftsabbruch bewegen, nicht genannt hat.“ Also wenn das „Bescheinigte nicht der Wahrheit entspricht“, weil gar keine Beratung stattfinden konnte, wie Bernward Büchner, Vorsitzender der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e.V., konstatiert (DT 8.11.08). Obwohl sich laut Manfred Spieker beispielsweise für das Jahr 1996 „ein Meldedefizit von rund 55 Prozent“ bei Abtreibungen „nach medizinischer und kriminologischer Indikation nachweisen lässt“. „Während das Statistische Bundesamt 4.874 Abtreibungen verzeichnete, wurden allein bei den gesetzlichen Krankenkassen, die diese Abtreibungen bis 1997 zu zahlen verpflichtet waren, 7.530 Fälle abgerechnet.“ Nehme man dieses Meldedefizit auch für die Abtreibungen nach der Beratungsregelung an, komme man bereits auf rund 200 000 Abtreibungen jährlich, „die dann noch um die unter anderen Ziffern der ärztlichen Gebührenordnung abgerechneten, um die von Privatkassen bezahlten, um die nach wie vor im Ausland vorgenommenen, um die Mehrlingsreduktionen nach In-vitro-Fertilisation und um die heimlichen Abtreibungen“ zu ergänzen seien. Da letztere auch noch nach der „Freigabe“ der Abtreibung in erheblichem Maße vorkämen, „kommt man nicht umhin, auch nach einer restriktiven Schätzung die Zahl der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten jährlichen Abtreibungen zu verdoppeln.” (S 59 – 61). „Experten wie Spieker schätzen die Dunkelziffer auf 130.000. Hell- und Dunkelziffer ergeben also jährlich rund 260.000 Abtreibungen. Bezogen auf die Lebendgeburten würde demnach in Deutschland heute bereits jedes 3. gezeugte Kind abgetrieben“ (www.ja-zum-leben.de).

Noch am 26. Juni 1992, dem Tag der Verabschiedung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes im Deutschen Bundestag, äußerte das Zentralkomitee, es habe die Entscheidung

‚„mit Bestürzung zur Kenntnis genommen. Gegen alle Argumente, Bitten und Warnungen werde damit ungeborenen Kindern in den ersten drei Monaten ihres Lebens der rechtliche Schutz versagt. Die Verpflichtung des Grundgesetzes, das Leben in allen seinen Phasen zu schützen, wird missachtet“. Das Zentralkomitee wiederholte seine scharfe Kritik und seine Ablehnung des Gesetzes als „ethisch unverantwortlich und verfassungswidrig“. Es versprach, alles zu tun, dass dieser Beschluss wieder „zu Fall gebracht“ wird’ (Spieker DT 24.03.2007).

Zur Beratungsregelung gibt es nur eine Alternative: die Fristenregelung. Strafandrohungen schützen das Leben der Kinder nicht wirklich. Dieses kann nur mit den Frauen, nicht gegen sie geschützt werden.“ (Zwischenruf 20.07.2006). So die Unterzeichner des Zwischenrufs, allesamt ZdK-Aktivisten und fünf der sieben Unterzeichner C-Politiker. Mit dieser Desinformation reden sie nun der Bevölkerung ein die Beratungsregelung sei keine Fristenregelung und ungeborene Kinder könne man am besten dadurch retten, indem man sie zum straffreien Töten freigibt.

Sie stellen sich damit explizit gegen die Position der Kirche, wie aus einem Dokument des Päpstlichen Familienrates über „Familie und Weitergabe des menschlichen Lebens“ hervorgeht: „Ausdrücklich kritisiert der Text eine fehlende Strafverfolgung bei Abtreibungen. Es sei nicht hinnehmbar, dass ein solches Delikt nicht bestraft werde, wenngleich ein Urteil mildernde Umstände in Rechnung ziehen könne. Wenn ein Staat seiner Schutzpflicht für alle Menschen nicht nachkomme – wie dies bei Gesetzgebungen geschehe, die eine Abtreibung begünstigen -, dann handele er gegen seine eigenen Grundlagen“ (DT 08.06.06).

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass das pauschale Straffreistellen der Abtreibung die Würde der Frau zutiefst verletzt. Stellt man sie doch damit, in diesem Punkt, auf eine Stufe mit strafunmündigen Kindern und geistig Behinderten, die nicht fähig sind sich für ihr Tun zu verantworten.

< zurück weiter >

Zurück zur Dokumentation