Unter Hilfen für die Frau in Konfliktsituationen ist auch die Hilfe zum Töten gemeint



Besonders skandalös aber ist die Tatsache, dass die CSU-Bundestagsabgeordnete Maria Eichhorn - eine Politikerin, die maßgeblich am Zustandekommen des verbrecherischen Abtreibungsgesetzes mitgewirkt hat - bis jetzt stellvertretende Vorsitzende von Donum Vitae in Bayern war und nun gar zur Vorsitzenden dieses Vereins gekürt wurde (DA 20.10.2008). In einem Brief v. 28. 06.1995 an die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion schreibt Johanna Gräfin von Westphalen, Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL) u. a.:

„Göhner/Eichhorn/Scheu zitieren zum Beratungsziel die vorgesehene Fassung des § 219 StGB Abs.1, einschließlich des letzten Satzes „Das Nähere regelt das Schwangerschaftskonfliktgesetz“. Dieses „Nähere“, die vorgesehene Ausgestaltung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG, Artikel 1, Nr. 7 des Entwurfs), wird Ihnen im Schreiben von Göhner/Eichhorn/Scheu allerdings vorenthalten. …Ihnen als Abgeordnete der CDU/CSU wird – neben der Hinnahme einer Fristenregelung mit formaler Beratungspflicht – abverlangt, dem „Aufgehen“ der „embryopathischen“ Indikation, für die bislang eine 22-Wochen-Frist gilt, in einer äußerst weitgefaßten medizinischen Indikation ohne irgendeine Frist zuzustimmen. In jesuitischer Spitzfindigkeit unterbreitet man Ihnen zwar die Formulierung „Damit wird klargestellt, daß eine Behinderung niemals zu einer Minderung des Lebensschutzes führen kann“. In der Praxis aber wird der indikationsstellende Arzt zukünftig seine Indikation statt mit „zu erwartende Behinderung des Kindes embryopathische Indikation“ mit „ zu erwartende Behinderung des Kindes, Gefahr der Beeinträchtigung des seelischen Gesundheitszustandes der Frau: medizinische Indikation“ begründen. Ausdrücklich betonen Göhner, Eichhorn und Scheu, die „ Unzumutbarkeit für die Schwangere“ könne in „dieser medizinischen Indikation aufgefangen“ werden. Wohl ist zutreffend, daß keine spezielle Indikation zur Tötung behinderter Kinder vorgesehen ist, doch wird sie faktisch - wie durch Göhner, Eichhorn und Scheu zutreffend gesagt – in der Begründung der medizinischen Indikation ohne Frist „aufgefangen“. Daher ist der im zweiten Abschnitt („Wir weisen ausdrücklich darauf hin …“) vollführte semantische Eiertanz („Das wäre selbstverständlich für uns völlig unakzeptabel“) unredlich und in seiner Absicht, Ihnen Ihre Zustimmung zu einem fürchterlichen Vorhaben abzugewinnen, durchschaubar.“

Und in einer Antwort vom 17.09.02 auf unseren Brief vom 15.08.02 an Hubert Hüppe, den wir in Zweitschrift u. a. auch an Frau Eichhorn schickten, ließ sie uns mitteilen:

„Ihr Vorwurf, dass sich CDU und CSU nicht in ausreichendem Maße für den Schutz des Lebens einsetzen, hat Frau Eichhorn sehr betroffen gemacht, zumal ihr persönlich der Schutz des ungeborenen Lebens ein sehr wichtiges Anliegen ist. Gleichzeitig sieht sie es aber auch als Aufgabe und Verpflichtung, Frauen in Konfliktsituationen nicht allein zu lassen und Hilfen anzubieten.“

Unter Hilfen ist auch die Ermöglichung des straffreien Tötens ungeborener Kinder gemeint. Ganz im Sinne des CSU-Grundsatzprogramms, in dem es geradezu schizophren heißt: „Zum Schutze des Grundrechts auf Leben darf der Gesetzgeber auf das Strafrecht nicht verzichten. Das Strafrecht scheidet Recht von Unrecht. Die Strafdrohung ist zur Bildung von Wertbewusstsein und zur Verhaltensorientierung unerlässlich.“ Und im nächsten Absatz: „Die CSU will einen Strafrechtsschutz für das Leben, nicht gegen die Frau.“ Und somit definitiv auch nicht zum Schutz des gefährdeten unschuldigen Kindes. Verkehrte Welt: der Staat hilft den Tätern, statt den bedrohten Opfern, steht an der Seite der Stärkeren gegen die absolut hilflosen schwachen Kinder. Der Schutzraum ‚Mutterleib’ wird dadurch zur unentrinnbaren tödlichen Falle für das wehrlose Kind.

Prof. Heinrich Krone, ehemaliger Leiter einer großen Frauenklinik in Bamberg, hält in seiner Antwort auf einen Brief von Frau Maria Geiss-Wittmann fest:

„Somit wird im Bewusstsein vieler Menschen der Abbruch einer Schwangerschaft nach bescheinigter Beratung inzwischen weithin für erlaubt gehalten. Die Beratung ist – wie bereits gesagt – somit zur bloßen Formalität verkommen und dient nicht dem Lebensschutz des ungeborenen Kindes. Ziel des Gesetzes ist vielmehr die freie Entscheidungsfähigkeit und Handlungskompetenz der Frau. Und es ist geradezu ungeheuerlich, dass der Staat mit seinem Gesetz nur die tötungsoffene Konfliktberatung unterstützt und auch noch vorschreibt. Der Beratungsschein stellt der Tendenz nach und auch in seinen rechtlichen Folgen die Tötungsentscheidung der schwangeren Frau auf die Stufe einer achtenswerten Gewissensentscheidung und trägt damit zu einem weiteren Verlust des Unrechtsbewusstseins bei.“ (Theologisches März 2001).

Was die CSU-Politikerin Eichhorn den Mitgliedern der Bundstagsfraktion „in sibyllinischer Wortwahl“ unterbreitet hat und im Gesetz verabschiedet wurde, setzt die Donum vitae – Aktivistin Eichhorn durch Donum vitae in die Praxis um. Dazu(!) braucht Donum vitae den Schein - pseudo-„katholisch“ - geprägt! Welche Doppelmoral!

Weiter heißt es in ihrem Brief: „Leider haben die bisherigen Erfahrungen gezeigt, dass der Schutz behinderten ungeborenen Lebens den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Die Zunahme später Schwangerschaftsabbrüche war damals nicht absehbar“. Doch genau davor hatten die Lebensrechtsorganisationen gewarnt. Warum stand die CSU-Politikerin Familienministerin Claudia Nolte im Januar 1998, als die katastrophalen Auswirkungen des Unrechtsgesetzes bereits deutlich sichtbar waren, nicht bei, als diese dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts entsprechend das Gesetz überprüfen wollte? Obwohl damals „selbst die SPD Bereitschaft signalisierte, über das „offensichtliche“ Problem von Abtreibungen behinderter Föten nach der 20. Schwangerschaftswoche nachzudenken“, wurde eine Diskussion von der Kohlregierung im Keim erstickt (Berliner Zeitung, 15.01.98). Fürchtete man den Verlust von Wählerstimmen radikaler Abtreibungsbefürworter?

Seit Juli 2001 bemühen sich Politiker der CDU/CSU-Fraktion Spätabtreibungen zu erschweren. Im Wesentlichen geht es dabei um eine Beratungspflicht und das Einhalten einer dreitägigen Bedenkzeit vor einer Abtreibung nach der 22. Schwangerschaftswoche. D.h. auch bei einer solchen Gesetzesänderung dürften die Kinder weiterhin legal bis unmittelbar vor der Geburt getötet werden. So wird dieses Bemühen kaum eine Senkung von Spätabtreibungen bewirken. Es soll wohl das schlechte Gewissen betäuben und als Feigenblatt dienen, unter dem man dann nichts mehr gegen das werktägliche Töten von ca.1000 ungeborenen Kindern zu tun gedenkt. Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Maria Böhmer drückt dies in der Bundestagsdebatte am 11.November 2004 deutlich aus: „Ebenso klar möchte ich sagen, dass niemand bei uns Interesse an einer erneuten Diskussion über den § 218 StGB insgesamt hat.“ (Lebensforum Nr. 72 4/2004 Expressis verbis).

Bernward Büchner, Vorsitzender der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e.V., konstatiert:

„Über die begrüßenswerten Bemühungen um eine gesetzliche Regelung zur Vermeidung von Spätabtreibungen drohen die etwa 98 Prozent der vorgeburtlichen Kindestötungen nach dem sogenannten Beratungskonzept mehr und mehr in Vergessenheit zu geraten. Die Politiker tun so, als beziehe sich die Pflicht des Gesetzgebers, die Auswirkungen der geltenden Gesetze zum „Schwangerschaftsabbruch“ zu beobachten und sein Konzept, soweit erforderlich, zu korrigieren oder nachzubessern, nur auf die Spätabtreibungen, nicht auf die früheren, aber ebenso tödlichen“ (DT, 08.11.08).

Zieht Frau Eichhorn, mittlerweile Landesvorsitzende von Donum vitae in Bayern und ZdK-Mitglied, nicht wie alle Politiker jedweder Couleur, die das Unrechtsgesetz durchgesetzt und ihm zugestimmt haben (z.B. der neue bayerische Ministerpräsident Seehofer, die amtierende Kanzlerin Merkel wie, außer Claudia Nolte, die gesamte Regierung Kohl), bzw. der vorausgehenden sehr weitgefassten Indikationsregelung, bereits eine Todes-, eine Blutspur von Millionen getöteter ungeborener Kindern hinter sich her? Prof. Dr. Manfred Spieker:

Jede der vier Reformen des $ 218 StGB 1974, 1976, 1992 und 1995 wurde als grundgesetzkonforme Verbesserung des Schutzes ungeborener Kinder ausgegeben, jedes Mal wurde der Lebensschutz verschlechtert. … In den 30 Jahren seit der faktischen Freigabe der Abtreibung 1974 sind allein nach den unrealistischen Angaben des Statistischen Bundesamtes in Deutschland (West und Ost) rund 4,2 Millionen, nach plausiblen Schätzungen aber rund acht Millionen Kinder getötet worden (Lebensforum Nr.70 2/2004).

Und doch wollen sie nichts tun um den staatlich organisierten und geförderten Vernichtungsfeldzug gegen die kommende Generation zu beenden und das todbringende Gesetz rückgängig zu machen.

Es ist ein Skandal, dass Regierungsmitglieder – ob sie bei ihrer Vereidigung „so wahr mir Gott helfe“ gesprochen haben oder nicht - gegen ihren Amtseid „Schaden vom deutschen Volk abzuwenden“, es wissentlich und willentlich zulassen, dass die nachfolgenden Generationen dezimiert und damit geschwächt werden. Bischof José Gea Escolano, Oberhirte der spanischen Diözese Mondonedo-Ferrol meint: „Wir sprechen über Morde, Konzentrationslager, Gulags, aber tatsächlich werden Tausende und Abertausende von Kindern in den Bäuchen ihrer Mütter geopfert. Das ist so absurd, dass es mit keinem Genozid in der Geschichte verglichen werden kann.“ (Lebensforum Nr. 72 4/ 2004 Expressis verbis). Kardinal Schönborn stellt in seiner Predigt in Jerusalem fest: „Heute haben in Deutschland bei Hundert Eltern 64 Kinder und 44 Enkelkinder: das bedeutet, dass in einer Generation die deutsche Bevölkerung - ohne Einwanderung - sich halbiert“ (kath.net 17. 11.2008). Und Kardinal Meisner spricht von „lautloser Katastrophe“: ‚In einem Beitrag für „Die Welt“ schreibt der Erzbischof von Köln … Die Missachtung der Menschenwürde hat (.) auch soziale Konsequenzen: „Während wir unsere Kinder zu Zigtausenden töten, dämmert unsere Gesellschaft langsam aber sicher in eine Vergreisung hinein, die letzten Endes nur ins Aussterben münden kann.“ Die durch den dramatischen Geburtenrückgang in Gang gesetzte lautlose Katastrophe nehme immer bedrohlichere Formen an’ (Lebensforum Nr.70 2/2004). Aber statt in der demographischen Entwicklung den Fingerzeig zum Handeln für einen uneingeschränkten Lebensschutz zu erkennen, lassen die Politiker, wider jede Vernunft, verantwortungslos den stattfindenden Völkerselbstmord politisch gefördert weiterwuchern. Warum sagen ihnen die Bischöfe nicht, wie es Bischöfe in anderen Ländern, z.B. den USA, verantwortungsbewusst mutig tun, dass sie sich im Zustand der schweren Sünde befinden und exkommuniziert sind?

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