Alles zum Privatvergnügen der Mitglieder des „privaten“ Vereins



Die Finanzierungsprobleme blieben. So wendet sich die bayerische Landesvorsitzende von Donum Vitae, Geiss-Wittmann, im Juli 2003 in einem uns in Kopie vorliegenden Brief an die (ehemaligen) „Kolleginnen und Kollegen der CSU-Landtagsfraktion“. Da heißt es u. a.

„Eine großzügige Spende der Bayerischen Landesstiftung half uns als Anschubfinanzierung die ersten großen finanziellen Hürden zu überwinden. Auch der Freistaat Bayern trug zuzüglich zu den gesetzlich festgelegten Leistungen durch einen 15%igen freiwilligen Zuschuss bei, die Arbeit in Gang zu bringen. …Da DONUM VITAE keinerlei Kirchensteuermittel mehr erhält, müssen wir einen jährlichen Eigenanteil von ca. 900.000 € für die Beratungsdienste und für Hilfe für Schwangere in Bayern aufbringen. Ich bitte von Herzen um Unterstützung – wenigstens in dieser Anfangsphase.“

Und LANDSHUT HEUTE berichtet in einem Artikel, in dem wahrheitswidrig von „der katholischen Schwangerenberatung Donum Vitae“ die Rede ist: ‚Die fachliche Leiterin Doris Ziegelgruber sagt, dass der Organisation im vergangenen Jahr in Landshut 30 000 Euro zu den Eigenmitteln fehlten. Für heuer rechnet sie mit einem Minus von 23- bis 25 000 Euro. „Wenn es so weitergeht wie bisher, ist das das Aus“, sagt Doris Zieglgruber. Denn schon jetzt werde gespart, wo es möglich sei. Und noch könne der gesetzliche Auftrag erfüllt werden. Aber mehr Sparen hieße kaputtsparen. … Bislang haben die Beschäftigten bei Donum Vitae damit gerechnet, dass die Bayerische Landesstiftung einspringt, wenn das Geld knapp wird. Weil diese Rückendeckung nicht mehr besteht, muss sich die Beratungsorganisation anderweitig um Geld kümmern. Und damit wird Arbeitskraft zunehmend darin investiert, sich Gedanken über die Finanzierung von Donum Vitae zu machen. Wege, aus dem alljährlichen Hick-hack ums Geld herauszukommen, gibt es vorläufig zweierlei. Zum einen soll versucht werden, die Zahl der Mitglieder zu erhöhen und außerdem mehr Spender zu gewinnen. Doch die großen Firmen sind bislang offenbar nicht bereit, Donum Vitae wesentlich beizuspringen. Die andere Möglichkeit sieht die CSU-Landtagsabgeordnete Ingeborg Pongratz beim Freistaat. Donum Vitae sei schließlich eine staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle. Deshalb müsse der Staat auch dafür sorgen, dass nach den gesetzlichen Grundlagen gearbeitet werden könne. Ingeborg Pongratz: „Es ist nicht unsere Aufgabe uns um die Finanzen zu kümmern.“ Der Vorschlag der Abgeordneten: Das fehlende Geld über eine Umschichtung aus dem Sozialhaushalt zu holen. Darauf müssten Frauen in Not zählen können, fordert sie. Den Hauptschuldigen an der Situation hat Ingeborg Pongratz ausgemacht: „Die ganze Misere hat uns die katholische Kirche eingebrockt.“’ (LZ 01.07.03). Sie will quasi Sozialleistungen für Geborene kürzen um den maroden Verein, der Ungeborene zum Töten freigibt, zu finanzieren. Außerdem stellt sich die Frage: Hat die zu 95 % staatlich finanzierte Beratungsstelle nichts zu tun? Sodass sie Arbeitskraft und Arbeitszeit dafür einsetzt sich um die Finanzierung des privaten Vereins zu kümmern, Aktionen zur Spendenwerbung organisiert, statt ihrem staatlichen Auftrag entsprechend Beratungstätigkeit zu leisten? Ob dies nur in Landshut zutrifft? Schließlich antwortete Kirchenrechtlerin Demel auf die Frage: Worauf freuen sie sich? „Wenn es der Verein Donum Vitae hoffentlich bald schafft, finanziell abgesichert zu sein.“ (CIG 1/2008).

Der Bayerische Oberste Rechnungshof moniert in seinem Jahresbericht 2004:

„Aufgrund des bundesgesetzlich festgelegten Personalschlüssels … wird erheblich mehr Personal vorgehalten und finanziert, als die Schwangerenberatungsstellen für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Bei einer an den Bedarf angepassten Personalausstattung könnten insgesamt 65 Fachkräfte und 32 Verwaltungskräfte eingespart werden. Dies entspricht Personalkosten von jährlich 4,7 Mio €, wovon der überwiegende Teil auf den Staatshaushalt entfällt.“

In seiner Stellungnahme bestätigt das Staatsministerium diesen Sachverhalt, aber zu der vom ORH angeregten „Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes“ heißt es: „Eine Änderung des § 4 Abs. 1 SchKG müsse auf Bundesebene erfolgen. Eine entsprechende Bundesratsinitiative strebe das Staatsministerium vor dem Hintergrund eines bestmöglichen Lebensschutzes aber nicht an.“

Wieder zeigt sich, dass sog. christliche Politiker, hier DV-Mitglied Stewens, alles vermeiden, was an dem Gesetz, das „verabscheuungswürdige Verbrechen“ (II. Vatikanisches Konzil) ermöglicht und fördert, rütteln könnte, um es ja nicht in Frage zu stellen und rückgängig machen zu müssen. Bernward Büchner berichtet in dem Artikel „Die Union und der § 218“:

„Bereits vor Jahren hatte sich die Bayerische Staatsregierung durchgerungen, den Göttinger Staatsrechtslehrer Christian Starck mit einem Gutachten zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung zum Schwangerschaftsabbruch zu beauftragen. Das längst vorliegende Gutachten wird unter Verschluss gehalten, möglicherweise, um nicht unter Handlungsdruck zu geraten. In einem veröffentlichten Beitrag, der die Essenz des Gutachtens enthalten dürfte, führt der Gutachter zahlreiche Mängel der Abtreibungsgesetzgebung auf. Durch die Zulassung des Abtreibungsmittels Mifegyne sei sie als ganze verfassungswidrig geworden“ (DT 28.10.04).

Zur Finanzmisere von DV schreibt Prof. Manfred Spieker:

„Die breiten Sympathiebekundungen, die „donum vitae“ in weiten Teilen des deutschen Katholizismus genießt, machen seit der Gründung 1999 vor dem Geldbeutel halt. Die Spenden dürften weiterhin unter zehn Prozent der damals erwarteten jährlichen Summe von fünfzehn Millionen Euro liegen“ (DT 12.06.08).

Wer spendet angesichts des Hungers und des Elends in der Welt auch gern an einen Verein der Kinder zum Töten freigibt? Sollten die Verantwortlichen von DV die Finanzmisere nicht als Fingerzeig Gottes betrachten? Sollten sie nicht endlich alles tun um das verbrecherische Gesetz rückgängig zu machen? Das dies erfolgreich durchgeführt werden kann, zeigt das Heimatland von Papst Johannes Paul II., denn in Polen sind durch Überzeugungsarbeit und infolge einer Gesetzesänderung die Abtreibungen von 100 000 vor 1988 auf nur 151 gemeldete Fälle im Jahr 1999 gesunken (DT 8.5.2001).

Nach dem endgültigen Aus für den katholischen Beratungsschein forcierten vor allem jene Mitglieder des Zentralkomitees der deutschen Katholiken die Gründung des Vereins „Donum Vitae“, die zugleich aktive Mandatsträger der CDU/CSU auf Bundes- oder Länderebene waren: Rita Waschbüsch, Hans-Joachim Meyer, Annette Schavan, Erwin Teufel, Bernhard Vogel, Hermann Kues, Alois Glück, Barbara Stamm u. a.. Diese bestimmen nicht nur über das Zentralkomitee, sondern auch über Diözesanräte und katholische Verbände die öffentliche Meinung im deutschen Katholizismus. Sie beeinflussen in erheblichem Maße die Meinungsbildung der Bischöfe, wenn es um Entwicklungen in Staat, Gesellschaft und Politik geht. So ist es nicht verwunderlich, dass die kirchlichen Gremien in der Gefahr stehen, eher Akklamations- als Kontrollorgane für jene politischen Entscheidungen zu sein, die von denselben Personen als Mandatsträger der CDU/CSU geprägt oder wenigstens getragen werden. Umgekehrt fördern jene Länder die Beratungsstellen des Vereins „Donum Vitae“ besonders schnell, problemlos und kräftig, zu deren Regierungen Mitglieder dieses Vereins gehören. Sie scheuen sich auch nicht kirchliche Beratungsstellen, die keine Beratungsscheine mehr ausstellen, unter Verstoß gegen § 3 SchKG die staatliche Förderung zu entziehen. So wies die saarländische CDU-Frauenministerin Regina Görner, den Antrag des Bistums Speyer auf staatliche Förderung der allgemeinen Schwangerenberatung durch die Beratungsstelle der Caritas in Homburg zurück, weil es ihrem Beratungsverständnis widerspreche, dass sie „einzelnen Trägern die Zuständigkeit für Schwangerschaftsabbrüche zuweisen soll, die andere nicht mehr übernehmen wollen“’ (Spieker S 245).
Dass in einem Konflikt zwischen dem Gebot, Schwangeren zu helfen, und dem Verbot, Unschuldige zu töten, immer das Tötungsverbot den Vorrang hat, wird von „Donum Vitae“ nicht akzeptiert. Von Spenden könnte der Verein nicht überleben. Sie betragen weit unter zehn Prozent der benötigten und erwarteten Mittel. Der Verein existiert nur dank der staatlichen Förderung vor allem in CDU- und CSU- regierten Ländern, in denen CDU- und CSU-Mandatsträger als „Donum Vitae“-Mitglieder die Mittel beantragen, die sie dann als Mitglieder der Landtage oder Landesregierungen bewilligen“ (DT 30.12.06).

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