Falsche Behauptungen werden aufgestellt – Kritik und Einwände ignoriert



Als sich also die Bischöfe nach langem, unwürdigem Taktieren endlich entschlossen, der nicht aus Willkür, sondern auf Grund von Gottes Geboten und der Lehre Christi erteilten Weisung des Papstes zu folgen und aus der staatlichen Schwangerschaftskonfliktberatung auszusteigen, kritisierten u. a. die Unionsabgeordneten Hermann Kues (CDU) und Maria Eichhorn (CSU) den Schritt der Bischöfe. Die CSU-Politikerin Maria Eichhorn sagte: „Ich bedauere außerordentlich, dass die Bischöfe dem Papst gehorchen, ihre persönliche Gewissensentscheidung zu Gunsten einer einheitlichen Lösung hintanstellen.“ Das basisdemokratisch nicht legitimierte ZdK-Mitglied Kues betonte: „Ich betrachte die Entwicklung der letzten Monate als kirchengeschichtliche Katastrophe“ (DA 25.11.1999). Und die Regensburger Kirchenrechtlerin Demel, Donum Vitae-Gründungs-, ZdK- und Landeskomitee-Mitglied ohne basisdemokratische Legitimation, behauptete, daß diese Weisung Laien nicht betrifft, „weil sich der Papst nicht an alle Katholiken gewandt hat, sondern explizit an die Bischöfe“ (RB 12.12.1999).

Dies ist falsch! Fakt ist: Die Weisung erging deshalb an die Bischöfe, da Laien nicht Träger kirchlicher Beratungsstellen waren. Außerdem stellte der apostolische Nuntius Erzbischof Lajolo klar: „Donum Vitae befindet sich in offenem Widerspruch zu den Anweisungen des Papstes, ... kath. Christen ist es nicht gestattet den Verein zu unterstützen.“

Das ZdK kümmerte sich keinen Deut darum, sondern förderte den kirchenrechtlich illegalen Verein. Vom Präsidium des ZdK`s wurde er, ohne vorher die Legitimation durch die Vollversammlung einzuholen, bewusst und vorsätzlich außerhalb der Kirche, das Kirchenrecht, gestellt um von der „kirchlichen Autorität unabhängig“ zu sein und über „Gestaltungsfreiheit“ zu verfügen. Die Gründer berufen sich auf ihre „Gewissensentscheidung“ und stellen sich mit dieser machtpolitischen „Gewissensentscheidung“ absolutistisch über die Gewissen der Gläubigen, die sie angeblich vertreten. Wir möchten unterstreichen, dass dies ein schwerwiegender Missbrauch der schweigenden Mehrheit der Katholiken ist.

Mit dem Argument „Laien dürfen, was Bischöfe dürfen und für sich in Anspruch genommen haben: nach ihrem Gewissen handeln“, verteidigte Walter Bayerlein die Gründung von Donum Vitae. Er ignorierte, dass sie damit gerade das Gegenteil von dem taten, was die Bischöfe mit dem Ausstieg aus der staatlichen Scheinberatung getan hatten. Dazu sein Argument: „Im übrigen wäre nicht einzusehen, weshalb jeder Bischof vor der Übernahme seines Amtes dem Papst einen ganz besonderen Treueid schwören muß, wenn jeder Laie ohnehin dieselben Pflichten wie die Bischöfe hätte.“ (DONUM VITAE – Pressemitteilung, 15.02.2000). Vermag es der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht München a. D. auch nicht einzusehen, dass, weil jeder Richter einen Richtereid, Regierungsmitglieder einen Amtseid und Beamte einen Diensteid leisten müssen, die anderen Bürger der Bundesrepublik Deutschland ebenso„getreu dem Grundgesetz“ handeln, sich an „alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze“ halten müssen? Dies wäre die logische Konsequenz seiner Aussage! DV, so der Vizepräsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, sei ein bürgerlicher Verein katholischer Bürgerinnen und Bürger. Er sei der Versuch eines Teiles der Kirche, außerhalb des Kirchenrechts eine katholische Schwangerenkonfliktberatung sicherzustellen (Kolpingblatt Juni 2000).



Das Kreuz Christi fliehend wurde der Verein, dem lt. seiner Vorsitzenden Rita Waschbüsch (Ministerin für Familie, Gesundheit und Soziales des Saarlandes a.D., ehem. Präsidentin des ZdK), (BR alpha 25.03.08) auch „viele evangelische Christen angehören“, unter das Dach des Bayerischen Roten Kreuzes gestellt, nachdem man vorher versucht hatte bei der evangelischen Kirche Unterschlupf zu finden, um unter ihrem Dach Beratung mit „katholischer Prägung“ zu garantieren.

Nach öffentlicher Darstellung wurde Donum Vitae gegründet, weil angeblich kirchliche Stellen eine höhere Erfolgsquote bei der Rettung von ungeborenen Kindern aufwiesen. Dies ist falsch! Fakt ist: Laut Sozialdienst katholischer Frauen (SkF)/ Caritas wurden 1997 bundesweit nach 20.097 Konfliktberatungen bei katholischen Beratungsstellen rd. 5.000 Kinder ausgetragen, also 25 %. Den Angaben der Bundesvorsitzenden von DV, Rita Waschbüsch zufolge, ist dies etwa die jährliche Quote. Auch 1997 fanden in Bayern 22.132 Konfliktberatungen statt, 14.414 Abtreibungen wurden laut Statistik zur bayr. Gesamtentwicklung nach der Beratungsregelung durchgeführt, folglich gab es 7718 Geburten. Der Durchschnitt aller bayerischen Beratungsstellen lag also im gleichen Jahr bei 35 %.

Es ging den Gründern, mehrheitlich Politiker aus den Laiengremien, nicht in erster Linie um die Rettung der Kinder, sondern um Macht im doppelten Sinn – Machtdemonstration innerhalb der Kirche gegenüber Papst und Bischöfen und um den politischen Machterhalt. Sonst hätten sie doch ihre politischen Möglichkeiten eine Gesetzesänderung herbeizuführen zumindest in Erwägung gezogen. Hätten die im ZdK sitzenden Ministerpräsidenten Vogel und Teufel nicht spätestens beim Ausstieg der Kirche aus der staatlichen Beratung den Normenkontrollantrag stellen und dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts das Gesetz zu überprüfen nachkommen müssen, statt mit der Gründung von Donum vitae das Unrechtsgesetz zu untermauern und zu zementieren, mit anderen gegen Papst und Kirche Stimmung zu machen und bis heute wegen des Ausstiegs öffentlich zu kritisieren, wenn es ihnen wirklich um die Rettung der Kinder gegangen wäre?

Spieker schrieb: ‚Resistent gegen jeden Einwand wurden immer dieselben falschen Argumente wiederholt: dass der deutsche Weg des Lebensschutzes weltweit singulär sei, dass nur über die nachweispflichtige Schwangerschaftskonfliktberatung 5000 Kinder jährlich zu retten seien, dass der Beratungsschein nur eine Beratung zum Leben dokumentiere, dass die Entscheidung über den Verbleib in der nachweispflichtigen Schwangerschaftskonfliktberatung eine Gewissensentscheidung sei, dass „Rom“ unfähig sei, „die deutsche Gesetzeslage zu verstehen“, und dass die Laien aufgrund ihres in Can. 215 CIC verbürgten Koalitionsrechts nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet seien, „Donum Vitae“ zu gründen’ (S 199).

Briefe von besorgten Gläubigen an ZdK- und DV-Mitglieder wurden von jenen, die dem Vatikan vorwarfen „die Dialogverweigerung (sei) unerträglich“ (SZ 19./20.06.1999) nicht beantwortet. Um die Kritik, die von Laien an Donum vitae geübt wurde und wird, kümmern sie sich keinen Deut, obwohl die Proteste an der Gründung des Vereins so massiv waren, dass der bayerische Geschäftsführer von Donum vitae, Max Weinkamm, deshalb nicht, wie geplant im Frühjahr 2001, für den Vorsitz des Landeskomitees der Katholiken in Bayern kandidierte (DA 20.11.2000). Dennoch ist er bis heute stellvertretender Vorsitzender dieses Gremiums und Mitglied im Diözesanrat Augsburg. Professor Manfred Spieker schreibt in seinem Buch „Kirche und Abtreibung in Deutschland“:

‚Als sich im September 1999 abzeichnete, dass der Würzburger Schein keinen Bestand haben würde, begann das Zentralkomitee, die Schein-Kritiker als die Schuldigen zu diffamieren. „Die Angriffe gegen die Mehrheit der Deutschen Bischofskonferenz, ihren Vorsitzenden und ihren Sekretär und gegen das Zentralkomitee der Katholiken“, erklärte der Hauptausschuss am 3. September, „haben in den letzten Wochen ein Ausmaß erreicht, das beispiellos ist. Eine kleine und lautstarke Minderheit verunglimpft mit Behauptungen und durch gezielte Desinformation das eindeutige Eintreten der Katholischen Kirche in Deutschland für den Schutz des Lebens und trägt an der gegenwärtigen Situation Schuld“’ (S 196).

‚Für Christian Bernzen, Vizepräsident des Zentralkomitees, gingen „die Befürworter des sektiererischen Rückzugs“ von einem Kirchenbild aus, in dem die Kirche „protestierende Sekte jenseits der Gesellschaft“ war. … Hans Joachim Meyer glaubte ebenfalls eine „lautstarke kleine Minderheit“ mit einem „statischen Kirchenverständnis“ zu entdecken, die sich zwar in der deutschen Kirche nicht habe durchsetzen können, aber Rom für sich eingenommen habe. Die „Fundis“ hätten über die „Realos“ gesiegt.“’ (S 198). Durch das Verhalten der Gläubigen werden sie jedoch Lügen gestraft: „Obwohl Diözesanräte, Pfarrgemeinderäte und Bistumszeitungen für den Verein werben, scheint die Bereitschaft der Katholiken, ihm beizutreten, bisher jedoch nicht sehr groß zu sein. … Auch die Spendenbereitschaft der Katholiken ist offenkundig weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Die Erwartungen kreisten um die 30 Millionen Mark jährlich oder eine Mark pro Katholik. … Als „armer Träger“ hoffe man nun, so Rita Waschbüsch im Donum-Vitae-Rundbrief Nr. 1 vom März 2000, auf die „ermutigenden Signale verschiedener Landesregierungen“ zu einer großzügigen Unterstützung der Beratungstätigkeit von „Donum Vitae“. Auf dem Hamburger Katholikentag wurde deutlich, dass der Verein zwar nicht von den Landesregierungen, wohl aber von den Katholiken im Stich gelassen wird. Die am 1. Juni 2000 auf dem Rathausmarkt geplante Großveranstaltung „aus Anlaß des Katholikentages“, die mit namhaften Repräsentanten aus Politik, Katholizismus aus Kultur und Unterhaltung eine Mitgliederexplosion auslösen wollte, wurde zum „Waterloo“ der Veranstalter, die ihr Programm ohne Publikum durchzogen“ (S 203).

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