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Schwangerenkonfliktberatung -
und noch immer kein Ende
Von der Reise der Deutschen Bischöfe zum Heiligen Vater
Der Heilige Vater hat vor der diesjährigen Herbst-Vollversammlung der Deutschen
Bischofskonferenz brieflich
erneut seinen Willen bekundet, die
Bischöfe sollten mit den kirchlichen
Beratungsstellen aus der Schwangerenkonfliktberatung im Rahmen der in
Deutschtand geltenden Gesetze ausscheiden. Das dadurch zu verschleiern, wie in einigen
Veröffentlichungen
kundgetan wurde, daß nur ein "Umstieg in der Schwangerenberatung
notwendig sei, ist unredlich, denn
der vorgeschlagene "Umstieg" in der
Beratung kann gar nicht vollzogen
werden, da in den Beratungsstellen
diese nicht nachweispflichtig durchgeführt wird.
Nun haben einige Bischöfe kundgetan, daß sie vor dem nach dem
Willen des Papstes zu vollziehenden
Schritt ihre Bedenken und Fragen ihm
persönlich vortragen wollen. Das hat
bei einigen Gläubigen und auch einigen Publikationen zu einer kritischen
Verwunderung geführt, obwohl ein
solches Begehren eigentlich selbstverständlich ist. Die Bischöfe, durch
die Weihe zum Hirtenamt in einer Diözese befähigt und bestimmt, können
ihre Verantwortung für ihre Diözese
und auch für die Arbeit der Schwangerenkonfliktberatung nicht einfach
an den Papst abgeben. Der Papst forderte außerdem in seiner Enzyklika
von der Frohen Botschaft des Lebens,
daß die Botschaft gerade denen gebracht werden müsse, die dabei sind,
sich von dieser Botschaft abzuwenden. Gründe genug also, die das Verhalten dieser Bischöfe einsichtig und
verständlich macht, dem Papst noch
einmal Ihre Bedenken hinsichtlich eines Ausstiegs aus dieser Schwangerenkonfliktberatung
vorzulegen. Die
Bischöfe haben ihren Diözesanen
darüber hinaus die Beweggründe ihres Verhaltens ausführlich dargelegt.
Leider hat sich die Polemik gegen die
Bischöfe in den letzten Wochen nicht
abgebaut, sondern vermehrt. So
versuchte Robert Spaemann in der
FAZ in einem wortreichen Beitrag,
die Schwangerenkonfliktberatung
der kirchlichen Beratungsstellen, die
den schwangeren Frauen Wege aufzeigen ihr Kind anzunehmen, und die
Bestätigung dieser Beratung als moralisch nicht vertretbar und in sich
verwerflich darzustellen. Er schafft die
Voraussetzung dafür, in dem er die
Bestätigung dieser Beratung zu einem "Abtreibungsschein" erklärt. Nur
der, der wider besseren Wissens eine
Beratung zum Kind und deren Bestätigung widersinnig in eine Kausalkette einbaut, die die Abtreibung
zwangsläufig nach sich ziehe, und der
dazu noch den Eindruck erweckt, als
würde die Abtreibung durch die Bescheinigung gerechtfertigt, obwohl
sie vom Gesetzgeber nur dazu verwendet wird, das Vergehen der Abtreibung straffrei zu setzen, kann
einen solch verleumdenden Begriff prägen und polemisch gegen die
Bischöfe verwenden.
Der von Robert Spaemann in seinem Artikel produzierte Widersinn
ist, daß er - um seine Begrifflichkeit
zu übernehmen - mit einer "konsequenzialistischen
Sichtweise", die er
als unzulässig im Bereich der Moral
anprangert und die er so heftig
bekämpft, den Bischöfen etwas anlasten will, was nach dazu nicht den
Bischöfen, sondern ggf. dem Gesetzgeber angetastet werden müsste.
Daß die Bischöfe nicht die Gesetzgeber sind, hat er aber offensichtlich nicht erfaßt, oder will es
nicht erfassen. Insoweit ist es eigentlich nicht verständlich, daß die
von Rom vorgeschlagene und von
den Vorgegebenheiten her folgerichtige Feststellung, auf dem Beratungsschein zu vermerken, daß die
im Anschluß an die Beratung ausgestellte Bescheinigung nicht zur
Durchführung der Abtreibung verwendetwerden kann, wiederzurückgenommen wurde. Es wäre damit nur
klargestellt worden, daß die Beratung zum Kind und die Bescheinigung darüber nicht als Erlaubnis
verwendet werden kann, eine soziale
oder individuelle Konfliktlage der
schwangeren Frau durch Tötung des
ungeborenen Kindes zu lösen.
In diese üble Polemik und Meinungsmache paßt auch, daß Robert
Spaemann die Beteiligung kirchlicher
Beratungsstellen an der Schwangerenkonfliktberatung, und damit indirekt auch die Bischöfe, die an dieser
kirchlichen Beratung festhalten wollen, mit den Ärzten in der Nazizeit
vergleicht, die durch Aufstellung der Listen der zu Tötenden an der Durchführung der damals staatlich
angeordneten massenhaften Euthanasie
"mitgewirkt haben". Es genügt hier
nicht mehrfestzustellen, daß Vergleiche beizeiten hinken, sondern jemand muß hier das
logische Denken
schon beurlaubt haben, um einen
solch verleumderischen Vergleich
ziehen zu können. Das Problem, vor
dem die Bischöfe derzeit stehen, ist,
daß diese Verleumdungen nicht
scheuenden, Verfechter des Ausstiegs der kirchlichen Beratungsstellen aus der
Schwangerenkonfliktberatung öffentlich das große Wort führen und darüber hinaus evtl. auch
das Ohr des einen oder anderen Kardinals finden. Es ist daher um so
wichtiger, daß die Bischöfe dem
Papst gegenüber das Wirken dieser
kirchlichen Beratungsstellen korrekt
darstellen und auch aufzeigen, daß es
diesen Stellen gelungen ist, den vielen schwangeren Frauen, die erwogen haben, ihr Kind im Mutterleib zu
töten, einen helfenden Weg aufgezeigt haben, ihr ungeborenes Kind
anzunehmen.
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