Schwangerenkonfliktberatung -

und noch immer kein Ende

Von der Reise der Deutschen Bischöfe zum Heiligen Vater

Der Heilige Vater hat vor der diesjährigen Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz brieflich erneut seinen Willen bekundet, die Bischöfe sollten mit den kirchlichen Beratungsstellen aus der Schwangerenkonfliktberatung im Rahmen der in Deutschtand geltenden Gesetze ausscheiden. Das dadurch zu verschleiern, wie in einigen Veröffentlichungen kundgetan wurde, daß nur ein "Umstieg in der Schwangerenberatung notwendig sei, ist unredlich, denn der vorgeschlagene "Umstieg" in der Beratung kann gar nicht vollzogen werden, da in den Beratungsstellen diese nicht nachweispflichtig durchgeführt wird.

Nun haben einige Bischöfe kundgetan, daß sie vor dem nach dem Willen des Papstes zu vollziehenden Schritt ihre Bedenken und Fragen ihm persönlich vortragen wollen. Das hat bei einigen Gläubigen und auch einigen Publikationen zu einer kritischen Verwunderung geführt, obwohl ein solches Begehren eigentlich selbstverständlich ist. Die Bischöfe, durch die Weihe zum Hirtenamt in einer Diözese befähigt und bestimmt, können ihre Verantwortung für ihre Diözese und auch für die Arbeit der Schwangerenkonfliktberatung nicht einfach an den Papst abgeben. Der Papst forderte außerdem in seiner Enzyklika von der Frohen Botschaft des Lebens, daß die Botschaft gerade denen gebracht werden müsse, die dabei sind, sich von dieser Botschaft abzuwenden. Gründe genug also, die das Verhalten dieser Bischöfe einsichtig und verständlich macht, dem Papst noch einmal Ihre Bedenken hinsichtlich eines Ausstiegs aus dieser Schwangerenkonfliktberatung vorzulegen. Die Bischöfe haben ihren Diözesanen darüber hinaus die Beweggründe ihres Verhaltens ausführlich dargelegt. Leider hat sich die Polemik gegen die Bischöfe in den letzten Wochen nicht abgebaut, sondern vermehrt. So versuchte Robert Spaemann in der FAZ in einem wortreichen Beitrag, die Schwangerenkonfliktberatung der kirchlichen Beratungsstellen, die den schwangeren Frauen Wege aufzeigen ihr Kind anzunehmen, und die Bestätigung dieser Beratung als moralisch nicht vertretbar und in sich verwerflich darzustellen. Er schafft die Voraussetzung dafür, in dem er die Bestätigung dieser Beratung zu einem "Abtreibungsschein" erklärt. Nur der, der wider besseren Wissens eine Beratung zum Kind und deren Bestätigung widersinnig in eine Kausalkette einbaut, die die Abtreibung zwangsläufig nach sich ziehe, und der dazu noch den Eindruck erweckt, als würde die Abtreibung durch die Bescheinigung gerechtfertigt, obwohl sie vom Gesetzgeber nur dazu verwendet wird, das Vergehen der Abtreibung straffrei zu setzen, kann einen solch verleumdenden Begriff prägen und polemisch gegen die Bischöfe verwenden.

Der von Robert Spaemann in seinem Artikel produzierte Widersinn ist, daß er - um seine Begrifflichkeit zu übernehmen - mit einer "konsequenzialistischen Sichtweise", die er als unzulässig im Bereich der Moral anprangert und die er so heftig bekämpft, den Bischöfen etwas anlasten will, was nach dazu nicht den Bischöfen, sondern ggf. dem Gesetzgeber angetastet werden müsste. Daß die Bischöfe nicht die Gesetzgeber sind, hat er aber offensichtlich nicht erfaßt, oder will es nicht erfassen. Insoweit ist es eigentlich nicht verständlich, daß die von Rom vorgeschlagene und von den Vorgegebenheiten her folgerichtige Feststellung, auf dem Beratungsschein zu vermerken, daß die im Anschluß an die Beratung ausgestellte Bescheinigung nicht zur Durchführung der Abtreibung verwendetwerden kann, wiederzurückgenommen wurde. Es wäre damit nur klargestellt worden, daß die Beratung zum Kind und die Bescheinigung darüber nicht als Erlaubnis verwendet werden kann, eine soziale oder individuelle Konfliktlage der schwangeren Frau durch Tötung des ungeborenen Kindes zu lösen.

In diese üble Polemik und Meinungsmache paßt auch, daß Robert Spaemann die Beteiligung kirchlicher Beratungsstellen an der Schwangerenkonfliktberatung, und damit indirekt auch die Bischöfe, die an dieser kirchlichen Beratung festhalten wollen, mit den Ärzten in der Nazizeit vergleicht, die durch Aufstellung der Listen der zu Tötenden an der Durchführung der damals staatlich angeordneten massenhaften Euthanasie "mitgewirkt haben". Es genügt hier nicht mehrfestzustellen, daß Vergleiche beizeiten hinken, sondern jemand muß hier das logische Denken schon beurlaubt haben, um einen solch verleumderischen Vergleich ziehen zu können. Das Problem, vor dem die Bischöfe derzeit stehen, ist, daß diese Verleumdungen nicht scheuenden, Verfechter des Ausstiegs der kirchlichen Beratungsstellen aus der Schwangerenkonfliktberatung öffentlich das große Wort führen und darüber hinaus evtl. auch das Ohr des einen oder anderen Kardinals finden. Es ist daher um so wichtiger, daß die Bischöfe dem Papst gegenüber das Wirken dieser kirchlichen Beratungsstellen korrekt darstellen und auch aufzeigen, daß es diesen Stellen gelungen ist, den vielen schwangeren Frauen, die erwogen haben, ihr Kind im Mutterleib zu töten, einen helfenden Weg aufgezeigt haben, ihr ungeborenes Kind anzunehmen. 

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Last update: 06. Februar 2001 14:14