|  | Lehmann sucht Weg für Verbleib derKirche in der Schwangerenberatung
Künftig Eidesstattliche Erklärung der Betroffenen als Ersatz für Schein?Mainz. (AP/dpa) Trotz des Verbots des Papstes sucht der Vorsitzende der Deutschen
      Bischofskonferenz, Bischof Karl Lehmann, weiter nach Möglichkeiten, die
      Schwangerenberatung der katholischen Kirche innerhalb des
      gesetzlichen Systems fortzuführen. In einem
      Interview sagte er, anstelle des umstrittenen
      Beratungsscheins könnte auch eine Eidesstattliche Erklärung der Frau treten. Dazu
      müsse jedoch der Abtreibungsparagraf 218 geändert werden. Familienministerin
      Christine Bergmann (SPD) erklärte jedoch in einem
      Interview: "Der Gesetzestext ist eindeutig. Es
      muss einen Schein über die stattgefundene
      Beratung geben." Mit ihrer Entscheidung gegen den Beratungsschein hätten sich die
      deutschen Bischöfe aus der Schwangerschaftsberatung verabschiedet.
 Die Abgabe einer Eidesstattlichen Erklärung könnte jedoch von Ärzten als Ersatz für
      eine Bescheinigung akzeptiert werden, so
      dass Frauen trotz des Papst-Erlasses auch
      nach Beratung bei einer katholischen Institution abtreiben lassen könnten. Lehmann sagte
      dazu in dem Interview, die Kirche habe sich
      das Ende des Jahres 2000 als äußerste Grenze
      für eine Neuordnung gesetzt. "Aber wir wollen auch nach allen schon stattgefundenen
      Beratungen zum letzten Mal eingehend prüfen, ob es Formen der Beratung geben könnte
      die in der gesetzlichen Schwangerschafts-Konfliktberatung bleiben könnten, ohne
      jedoch einen Schein auszustellen." Jetzt hat
      man jedoch noch die Chance, ohne Tricks und
      formelle Spielchen alles, was in dieser Richtung dienlich sein könne, zu überprüfen.
 
 Aus: Dingolfinger Anzeiger, 29.11.1999
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